Die Allgemeinverfügung der Stadt Essen vom 13. Oktober 2025 über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb der Stadt Essen darf gegenüber zwei Antragstellerinnen eines Eilverfahrens vorläufig nicht vollzogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az. 7 L 141/26).
Die Stadt wollte für alle Mietwagenfahrten mit Start und/oder Ziel in Essen Mindestentgelte festlegen, angelehnt an die Taxitarife. Verstöße sollten als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Das Gericht kritisiert, dass unklar ist, wie der Preis zu berechnen ist, wenn Fahrten die Stadtgrenze überschreiten oder außerhalb beginnen. Aus dem veröffentlichten Text geht nicht eindeutig hervor, dass die Mindestkilometerpreise nur für Strecken innerhalb Essens gelten sollen.
Hoheitliche Regeln müssen aber klar und bestimmt sein, besonders wenn Bußgelder drohen. Deshalb wurde der Widerspruch der beiden Unternehmen vorläufig bekräftigt: Die Regel gilt für sie erst einmal nicht.
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Steuerberaterin Beatrix Riedinger
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